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   OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 A 10/21   

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OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 A 10/21 (https://dejure.org/2021,23197)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15.07.2021 - 2 A 10/21 (https://dejure.org/2021,23197)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - 2 A 10/21 (https://dejure.org/2021,23197)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsverbot; Griechenland; grundsätzliche Bedeutung; Unzulässigkeitsentscheidung; Zulässigkeit der Abschiebung eines dort anerkannten Schutzberechtigten nach Griechenland (Sekundärmigration)

  • rechtsportal.de

    Abschiebung eines dort anerkannten Schutzberechtigten nach Griechenland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 A 10/21
    Der Europäische Gerichtshof habe mit Urteilen vom 19.3.2019 (C-163/17, Jawo , und C-297/17, Ibrahim u.a.) die Maßstäbe bei Rückführungen von Asylbewerbern und anerkannten Schutzberechtigten im Dublin-Raum präzisiert und "angemahnt", nicht vorschnell eine Extremsituation im Sinne des Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRC anzunehmen.

    Auch im Falle Griechenlands ist, wie etwa für die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien [Etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.3.2020 - 2 A 324/19 -, juris] und Italien, [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.9.2020 - 2 A 74/20 -, juris] für die hier aufgeworfene Frage festzuhalten, dass gerade mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, [Insbesondere EuGH - Große Kammer -, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris] die das Verwaltungsgericht ausführlich dargestellt hat, die Beurteilung, ob die im Falle einer Rückkehr drohenden Gefahren ein "Mindestmaß an Schwere" erreichen, von einer Vielzahl individueller Umstände und Faktoren wie etwa dem Alter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand, der Volkszugehörigkeit, der Ausbildung, dem Vermögen und familiären oder freundschaftlichen Verbindungen abhängig ist.

    [EuGH - Große Kammer -, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 98] Auch dem ist unschwer zu entnehmen, dass die individuellen Umstände in den Blick zu nehmen sind.

  • OVG Saarland, 23.03.2020 - 2 A 357/19

    Abschiebungsverbote Griechenland (Sekundärmigration)

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 A 10/21
    [So bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.3.2020 - 2 A 2/20 -, juris Rn. 11 und vom 23.3.2020 - 2 A 357/19 -, juris Rn. 11] Daher bedarf die Entscheidung stets einer Würdigung jedes Einzelfalls durch das Verwaltungsgericht.

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.3.2020 - 2 A 357/19 -, juris Rn. 12] Deswegen lässt sich die durch den Kläger angestrebte Klärung nicht abstrakt und allgemein für alle nach Griechenland zurückkehrenden international Schutzberechtigten losgelöst von den tatsächlichen Umständen des konkreten Falls mit der Durchführung eines Berufungsverfahrens erreichen.

  • VG Saarlouis, 14.12.2020 - 3 K 768/20

    Syrien: Dublin Griechenland; Keine unzumutbaren Lebensverhältnisse für nicht

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 A 10/21
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 14.12.2020 - 3 K 768/20 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 14.12.2020 - 3 K 768/20 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 A 10/21
    Der Europäische Gerichtshof habe mit Urteilen vom 19.3.2019 (C-163/17, Jawo , und C-297/17, Ibrahim u.a.) die Maßstäbe bei Rückführungen von Asylbewerbern und anerkannten Schutzberechtigten im Dublin-Raum präzisiert und "angemahnt", nicht vorschnell eine Extremsituation im Sinne des Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRC anzunehmen.
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 A 10/21
    [Vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25/18 -, juris, wonach ein nationales Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG, Art. 3 EMRK voraussetzt, dass im Zielstaat der Abschiebung das für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung erforderliche Mindestmaß an Schwere erreicht wird und diese Frage einer weitergehenden abstrakten Konkretisierung nicht zugänglich ist, es vielmehr insoweit der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bedarf, dort betreffend Bulgarien].
  • OVG Saarland, 16.03.2020 - 2 A 324/19

    Abschiebungsverbot für in Bulgarien subsidiär Schutzberechtigte;

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 A 10/21
    Auch im Falle Griechenlands ist, wie etwa für die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien [Etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.3.2020 - 2 A 324/19 -, juris] und Italien, [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.9.2020 - 2 A 74/20 -, juris] für die hier aufgeworfene Frage festzuhalten, dass gerade mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, [Insbesondere EuGH - Große Kammer -, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris] die das Verwaltungsgericht ausführlich dargestellt hat, die Beurteilung, ob die im Falle einer Rückkehr drohenden Gefahren ein "Mindestmaß an Schwere" erreichen, von einer Vielzahl individueller Umstände und Faktoren wie etwa dem Alter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand, der Volkszugehörigkeit, der Ausbildung, dem Vermögen und familiären oder freundschaftlichen Verbindungen abhängig ist.
  • OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 2/20

    Abschiebungsverbote für Griechenland (Sekundärmigration)

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 A 10/21
    [So bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.3.2020 - 2 A 2/20 -, juris Rn. 11 und vom 23.3.2020 - 2 A 357/19 -, juris Rn. 11] Daher bedarf die Entscheidung stets einer Würdigung jedes Einzelfalls durch das Verwaltungsgericht.
  • OVG Saarland, 02.09.2020 - 2 A 74/20

    Abschiebungsverbote für Italien; Prüfungsmaßstab im Verfahren auf Zulassung der

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 A 10/21
    Auch im Falle Griechenlands ist, wie etwa für die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien [Etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.3.2020 - 2 A 324/19 -, juris] und Italien, [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.9.2020 - 2 A 74/20 -, juris] für die hier aufgeworfene Frage festzuhalten, dass gerade mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, [Insbesondere EuGH - Große Kammer -, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris] die das Verwaltungsgericht ausführlich dargestellt hat, die Beurteilung, ob die im Falle einer Rückkehr drohenden Gefahren ein "Mindestmaß an Schwere" erreichen, von einer Vielzahl individueller Umstände und Faktoren wie etwa dem Alter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand, der Volkszugehörigkeit, der Ausbildung, dem Vermögen und familiären oder freundschaftlichen Verbindungen abhängig ist.
  • OVG Saarland, 28.03.2019 - 2 A 150/18

    Grundsatzbedeutung in Asylverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 A 10/21
    [Etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.3.2019 - 2 A 150/18 -, juris].
  • OVG Saarland, 05.04.2018 - 2 A 133/18

    Abschiebungsverbot, Anerkannte, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung,

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 A 10/21
    [Vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.3.2018 - 2 A 113/18 -, vom 4.4.2018 - 2 A 123/18 - und vom 5.4.2018 - 2 A 133/18 - (alle Bulgarien), vom 4.4.2018 - 2 A 93/18 u.a. - sowie vom 5.4.2018 - 2 A 128/18 - (alle Rumänien), vom 16.4.2018 - 2 A 59/18 - (Griechenland)] Die im gerichtlichen Asylverfahren geltenden, stark eingeschränkten Zulassungsgründe sind abschließend der Sonderregelung des § 78 Abs. 3 AsylG zu entnehmen.
  • RG, 25.09.1918 - I 93/18

    Ergreifung von Kaufverträgen, die vor der Anordnung von Höchstpreisen zu höheren

  • VG Saarlouis, 14.10.2021 - 3 K 1379/19

    Syrien: Griechenland: kein Abschiebungsverbot für ledigen, jungen und gesunden

    2 9 Urteile der Kammer vom 17.05.2019 - 3 K 2121/18 - (Bulgarien) und vom 05.06.2018 - 3 K 1335/17 (Dänemark), vom 26.01.2018 - 3 K 1536/17 -(Rumänien) unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 96/16 -(Bulgarien) 3 0 vgl. nur Kammerurteil vom 20.09.2019 -3 K 1222/18-; zuletzt Urteile vom 26.03.2021 -3 K 836/20-, und vom 23.04.2021 -3 K 857/20-; in diesem Zusammenhang: OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.07.2021 - 2 A 10/21 juris, und 06.08.2021 - 2 A 382/20 - a.A. OVG NRW, Urteil vom 21.01.2021, 11 A 1564/20.A, juris 31 auf die sich die noch aktuelleren Publikationen, zuletzt insbesondere Accord Griechenland: Versor­ gungslage und Unterstützungsleistungen für (nach Griechenland zurückkehrende) Personen mit internati­ onalem Schutzstatus, 26.08.2021, im Wesentlichen beziehen Seite 11/15 antwortliches Handeln geprägt und wird der Kläger eine große Eigeninitiative entfalten müssen, um sich ein Leben in Griechenland zu organisieren und auf zubauen.
  • VG Berlin, 01.09.2021 - 35 K 112.21
    Die Entscheidung bedarf stets einer Würdigung des Einzelfalls (vgl. bspw. OVG Saarlouis, Beschluss vom 15. Juli 2021 - 2 A 10/21 - juris; Rn. 12 ff.).
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